Musikschule Saarn
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Zweck der Schule
Die Musikschule ist eine private Einrichtung. Sie dient der musikalischen Bildung und Ausbildung musikalisch Begabter bis zur Hochschulreife und darüber hinaus.
§2 Übersicht des Unterrichtsangebotes / Gruppenstärke
a.) Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.
b.) Verkleinert sich im Unterricht durch evt. Kündigungen o. andere Gründe, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Schülergruppe, so ist die Musikschule berechtigt, für den Zeitraum, in dem kein dem Alter und Leistungsstand entsprechender Schüler angemeldet ist, die Unterrichtsgebühr immer für die nächst kleinere Gruppe zu berechnen. Vergrößert sich die Gruppe, gilt dieses natürlich auch im umgekehrten Fall, allerdings max. bis zur entsprechenden Gruppengröße entsprechend der Anmeldung. Der Schüler bzw. sein Erziehungsberechtigter hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenänderung durch die Schule den Unterrichtsvertrag schriftlich zu kündigen.
c.) Bei Bedarf können vom Fachlehrer Musiziergruppen gebildet werden. Das Ergänzungsfach Orchester wird nach Leistungsstand eingeteilt und ist wie auch der Unterricht in den Musiziergruppen sowie im Chor gebührenfrei.
d.) Bei Abwesenheit des Schülers besteht kein Anspruch auf Wiederholung der Unterrichtsstunde. Eventuell ausfallende Stunden durch Verhinderung der Lehrkraft müssen vor- oder nachgegeben werden. Bei Erkrankung der Lehrkraft wird ab der 3. Woche eine Aushilfe gestellt. Der ausgefallene Unterricht der 1. und 2. Woche, ab Erkrankung der Lehrkraft gerechnet, wird nachgeholt.
§3 Unterrichtsjahr / Ferien
Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Ferien entsprechen denen der allgemein bildenden Schulen in der jeweils für das Land NRW geltenden Ferienordnung. Außerdem findet am Nachmittag des letzten Schultages vor den großen Ferien und an Tagen, die durch gesetzliche Anordnung schulfrei sind, kein Unterricht statt.
§4 Anmeldung/Aufnahme
a.) Die Anmeldung zum Unterricht erfolgt in Absprache mit der Schulleitung.
b.) Eine Anmeldegebühr ist nicht zu entrichten.
c.) Über die Aufnahme des Unterrichts erhalten die Angemeldeten bzw. ihre Erziehungsberechtigten schriftlichen und/oder telefonischen Bescheid. Kann der Unterricht wegen nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen im Klassen- bzw. Gruppenunterricht oder wegen Auslastung der Unterrichtskapazität der Schule nicht zum gewünschten Zeitpunkt aufgenommen werden, so wird eine Warteliste angelegt. Der Unterzeichnende hält sich im Falle, dass sein Unterrichtswunsch auf die Warteliste fällt, 6 Monate an diesen Unterrichtsvertrag gebunden. Danach erlischt der Vertrag automatisch. Für die Warteliste gilt das auf dem Formular eingetragene Unterrichtsdatum. Im Übrigen kann der Unterricht zu jedem Zeitpunkt entsprechend der Kapazität der Schule aufgenommen werden.
§5 Probezeit / Abmeldung
a.) Der Unterrichtsvertrag kann innerhalb der 3-monatigen Probezeit bis 10 Tage vor Ablauf des 3. Monats nach Unterrichtsaufnahme zum Ende des 3. Monats gekündigt werden. Maßgeblich für den Kündigungstermin ist nicht das Unterschriftsdatum des/der Unterzeichnenden des Anmeldeformulars, sondern das Datum des Unterrichtsbeginns. Dies gilt auch, wenn aus organisatorischen Gründen des/der Schülers/in die Anmeldung nach Unterrichtsbeginns des/der Schülers/in nachgereicht wird. Die Kündigung muss schriftlich an die Schulleitung gerichtet sein.
b.) Der Unterricht ist zeitlich nicht begrenzt. Nach Ablauf der für alle Fächer gültigen beiderseitigen Probezeit sind alle Kündigungen bis spätestens 6 Wochen vor Trimester-Ende (30.04 / 31.08 / 31.12.) schriftlich an die Schulleitung zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Trimester.
c.) Die Musikalische Früherziehung endet nach Ablauf von 2 Jahren, ohne dass es einer Abmeldung bedarf.
d.) Eine Kündigung vor Ablauf der festgesetzten Zeit ist nicht möglich. Ein eventueller Lehrerwechsel aus pädagogischen oder musikschulinternen Gründen ist kein Kündigungsgrund.
§6 Unterrichtsgebühren
a.) Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag. Sie wird zur Vereinfachung in 12 gleichen Monatsraten berechnet und ist an jedem 1. des Monats fällig. Als Zahlungsart ist die widerrufliche Einzugsermächtigung oder die Überweisung auf das Konto der Schule: Musikschule Saarn, Konto-Nr. XXXXXXX, Blz. XXXXXXXX
Hinweis: Die Kosten für eine Bankrücklast gehen zu Lasten des Vertragspartners.
b.) Die Teilnahme am Orchester, Chor, sowie an allen Musiziergruppen ist kostenlos.
§7 Versicherung
Während der Unterrichtszeit sowie auf dem Hin/Rückweg sind die Schüler nicht gegen Schäden als Folge eines Unfalls versichert. Die Musikschule Saarn übernimmt keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
§8 Hinweis
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Ansonsten hält sich der/die Unterzeichnende an den letzten geschlossenen Vertrag. Sollte ganz oder teilweise ein Punkt dieser Bedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand v. 01.01.2023